Informationen zur Mitgliedschaft

gültig ab 1. August 2021

Mitgliederbeiträge

Mitgliedschaft ZLV

Pensum in %

Jahresbeitrag CHF

Studierende

-

kostenlos bis zum Ende des Studiums

Aktiv-Mitglieder*

1-40

270

 

40-100

360

Passiv-/Pensionierte Mitglieder

-

100

*Berufseinsteigende in den Lohnstufen 1-3 erhalten auf diesen Tarif CHF 100.- Rabatt.

Für an der Volksschule unterrichtende Lehrpersonen sind die Mitgliedschaften bei einer der aufgeführten Mitgliedorganisationen (MO) oder Sektionen beim Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV) und beim DACHVERBAND LEHRERINNEN UND LEHRER SCHWEIZ (LCH) über gegenseitige statutarische Bestimmungen aneinander gekoppelt, d.h. die Mitgliedschaft bei nur einer Organisation ist nicht möglich. 

Für die Mitgliedschaft ist die Wahl in eine MO oder Sektion, ausser bei Studierenden, erforderlich:

Mehrfachmitgliedschaft

Eine Mehrfachmitgliedschaft bei mehreren Mitgliedorganisationen oder Sektionen ist möglich; der jeweilige ZLV-Beitrag reduziert sich, bei aktiver Mitgliedschaft, jeweils um 25% des angegebenen Betrags. 

Unterricht in den Städten Zürich und Winterthur

Mitglieder, die in den Städten Zürich oder Winterthur unterrichten, sind automatisch auch Mitglieder der entsprechenden Sektionen Stadt Zürich oder Stadt Winterthur. 

Passive und Pensionierte

Ausgenommen von den oben genannten Mitgliedschaftsbestimmungen sind nur Personen, die nicht (mehr) im aktiven Schuldienst stehen. Sie können als Passivmitglied oder als Pensionert gelten.

Beitragsreduktionen bestehen für:

a) Mitgliederpaare, die im gleichen Haushalt wohnen; sie können auf die Zustellung eines der beiden ZLV-Magazine verzichten und erhalten (sofern beide ordentliche Mitglieder sind) eine Beitragsreduktion von CHF 50/Person.

b) Berufseinsteiger/-innen, die in den Lohnstufen 1 bis 3 eingereiht sind, erhalten gegen Nachweis eine Beitragsreduktion von CHF 100/Jahr.

c) Für Studierende gilt eine Gratismitgliedschaft bis zum Abschluss des Studiums. Praktika gelten nicht als Arbeit. Nur falls jemand während des Studiums (z.B. im letzten Jahr) bereits eine Festanstellung hat, dann muss er ordentliches Mitglied werden.

d) Wenn Sie Mitglied sind, können Sie Neumitglieder werben und erhalten je CHF 50.- Reduktion auf Ihren Mitgliederbeitrag, also zusammen sparen Sie CHF 100.-.

Bedingungen für den Beitritt

Für die ordentlichen Mitglieder gelten die im Verbandsjahr (August–Juli) aktuellen, nach Pensum gestaffelten Beiträge. Der unterjährige Beitritt wird mit einem Pro-rata-Mitgliederbeitrag berechnet. 

Wird die Rechnung in zwei Raten bezahlt, wird ein Administrativzuschlag von je CHF 5.-- erhoben.

Bedingungen für den Austritt

Mitglieder müssen ihren Austritt dem Sekretariat schriftlich mitteilen (per Email reicht aus). Der Austritt ist nur auf den 31.07. möglich. Der entsprechende Antrag muss drei Monate im Voraus (also spätestens am 30. April) im ZLV-Sekretariat eintreffen.