Genossenschaft Unterstützungsfonds Zürcher Volksschullehrpersonen

GUF – VsLP

Die ehemalige Genossenschaft Hilfskasse musste wegen der Auflösung der Kapitel ihre Strukturen und Statuten anpassen. Neu ist sie unter dem Namen Genossenschaft Unterstützungsfonds Zürcher Volksschullehrpersonen GUF im Handelsregisteramt eingetragen. Anträge auf Hilfeleistungen werden wie bisher behandelt und Leistungen ausbezahlt.

Sinn und Zweck

Die Genossenschaft Unterstützungsfonds Zürcher Volksschullehrpersonen GUF ist eine seit 1951 bestehende, von Gewerkschaften und Verbänden unabhängige Selbsthilfeorganisation der zürcherischen Volksschullehrkräfte. Zweck der GUF ist es, aus dem Vermögensertrag und den Zuwendungen in Not geratene, aktive oder pensionierte Lehrpersonen der Zürcher Volksschule und deren Angehörige oder Hinterbliebene zu unterstützen. Solidarität verbindet Junge und Alte, Gesunde und Kranke, Starke und Schwache!

Vorgehen bei Unterstützungsgesuchen

Wenden Sie sich an die Präsidentin oder an ein anderes Mitglied der Verwaltung. Nach einem ersten Kontakt reichen Sie ein schriftliches Gesuch ein, das im Normalfall an einer ordentlichen Sitzung behandelt werden muss. Ein oder zwei Mitglieder der Verwaltung werden Sie begleiten und betreuen. Alle Beteiligten unterstehen der Schweigepflicht.

Weitere Mitteilungen erfahren Sie auf der GUF-Homepage