FAQ – Häufig gestellte Fragen aus der Beratungsstelle
Hier haben wir die häufigsten Fragen gesammelt, die uns Lehrpersonen in Beratungsgesprächen stellen. Die Antworten geben Orientierung, praktische Tipps für den Alltag und Hinweise auf Unterstützungsangebote.
Die FAQs sind anonym formuliert und enthalten weiterführende Informationen sowie Hinweise auf persönliche Beratungsmöglichkeiten. Hier findest du weiterführende Informationen zu unserer Beratungsstelle und wie du diese am besten erreichst.

Berufliche Belastung – Massnahmen bei Erschöpfung
Frage: Ich fühle mich seit einigen Monaten erschöpft, habe Mühe mit dem Schlafen und merke, dass ich im Unterricht und auch zu Hause bei meinen Kindern schnell die Nerven verliere. Eine Krankschreibung kommt für mich aber nicht infrage – meine Klasse und mein Team brauchen mich. Was kann ich tun?
Antwort: Lehrpersonen sind generell hohen Belastungen ausgesetzt – sei es durch Unterrichtsvorbereitung, administrative Aufgaben oder die Betreuung von Schüler:innen. Oft müssen aufgrund struktureller Fehler im Berufsauftrag zudem Überstunden geleistet werden, um dem Job gerecht werden zu können.
Das, was du beschreibst, ist ein ernstzunehmendes Warnsignal für Überlastung – möglicherweise ein Schritt in Richtung Erschöpfungsdepression oder Burnout. Wenn du merkst, dass kaum noch Energie übrig ist, lohnt es sich, genauer hinzuschauen, bevor die Situation chronisch wird.
Viele Lehrpersonen sehen es als zentral für ihr Selbstverständnis an, gebraucht zu werden, und spüren eine Verantwortung gegenüber den Schüler:innen und Kolleg:innen. Deshalb fällt der Gedanke an eine Krankschreibung oft schwer. Gerade dann ist es wichtig, die eigene Energie wieder ins Gleichgewicht zu bringen und klare Grenzen zu setzen. Dazu gehört, nein sagen zu dürfen, sich Bedenkzeit zu nehmen oder Aufgaben zu delegieren, wenn es zu viel wird.
In einer Beratung können wir gemeinsam anschauen, wo du aktuell stehst, welche inneren Antreiber dich überfordern und wie du wieder zu mehr Ruhe, Selbstfürsorge und Erholung findest. Als ZLV-Mitglied erhältst du diese Beratung kostenlos.
Konflikte im Schulalltag – Konflikte mit der Schulleitung
Frage: Wir haben eine neue Schulleitung, die nicht aus dem Schulbereich kommt. Ich empfinde ihre Aufträge als unklar und kann überhaupt nicht mit ihr zusammenarbeiten. Ich finde ohnehin, dass es Schulleitungen gar nicht braucht.
Antwort: Solche Situationen kommen immer wieder vor – besonders, wenn neue Personen in Leitungsfunktionen starten und unterschiedliche Berufskulturen aufeinandertreffen.
Schulleitungen sind heute ein fester Bestandteil der Schulstruktur, und auch wenn sie nicht aus dem Lehrberuf kommen, können sie ihre Aufgaben in Führung und Organisation gut wahrnehmen – vorausgesetzt, sie werden vom Team fachlich unterstützt.
Es kann hilfreich sein, wenn du aktiv auf die Schulleitung zugehst:
- Biete an, deine Fachkenntnisse aus dem Schulalltag zu teilen,
- sprich offen an, wo du Schwierigkeiten siehst,
- und schlage konkrete Lösungen oder Abläufe vor.
Eine gute Kommunikation kann oft Spannungen entschärfen. In einer Beratung schauen wir gemeinsam, wie du konstruktiv bleiben und trotzdem deine Haltung und Bedürfnisse wahren kannst. Als ZLV-Mitglied erhältst du diese Beratung kostenlos
Allgemeine Fragen zur Anstellung – Mutterschaft & Stillzeit
Frage: Wie kann ich nach der Geburt meines Kindes im Schulalltag das Stillen oder Abpumpen organisieren?
Antwort: Nach den kantonalen Richtlinien hast du Anspruch auf 30 bis 90 Minuten Stillzeit pro Arbeitstag. Diese Zeit darfst du fürs Stillen oder Abpumpen verwenden. Die Schule kann dich entweder für diese Zeit von anderen Arbeiten entlasten oder dir die Zeit als Überzeit gutschreiben.
Wichtig ist, dass du dich frühzeitig mit der Schulleitung absprichst. Gemeinsam könnt ihr eine individuelle, praktikable Lösung finden, die sowohl für dich als auch für den Schulbetrieb stimmt.
Wenn du möchtest, können wir dich dabei unterstützen, einen für dich passenden Lösungsvorschlag zu finden, ein solches Gespräch vorzubereiten oder die rechtlichen Grundlagen zu klären. ZLV-Mitglieder erhalten diese Unterstützung kostenlos.
Allgemeine Fragen zur Anstellung – Unbezahlter Urlaub
Frage: Ich habe einen dreimonatigen unbezahlten Urlaub bewilligt bekommen. Wie lange erhalte ich keinen Lohn?
Antwort: Aufgrund des sogenannten Besoldungssistierungsfaktors entfällt dein Lohn für vier Monate. Das bedeutet, dass du im Anschluss an deinen unbezahlten Urlaub noch während rund eines weiteren Monats keinen Lohn bekommst.
Solche Regelungen sind oft schwer verständlich – wir erklären dir gerne genau, wie sich das auf deine finanzielle Situation und deine Versicherungen auswirkt. Als ZLV-Mitglied kannst du dich dazu kostenlos beraten lassen.
Allgemeine Fragen zur Anstellung – Spetten vs. Vikariat
Frage: Darf meine Schulleitung mich anweisen, in einer unterrichtsfreien Lektion eine andere Klasse zu übernehmen („spetten“)?
Antwort: Nein, das ist nicht zulässig. Eine Schulleitung darf eine Lehrperson nicht verpflichten, in einer freien Lektion in einer anderen Klasse zu unterrichten. Wenn du einspringst, handelt es sich um ein Vikariat, das entsprechend entschädigt werden muss.
Beim sogenannten „Spetten“ arbeitet man gleichzeitig in der eigenen Klasse – das ist also eine ganz andere Situation. Wenn du unsicher bist, wie du dich verhalten sollst, unterstützen wir dich gerne dabei, das Gespräch mit der Schulleitung vorzubereiten. ZLV-Mitglieder erhalten diese Unterstützung kostenlos.
Arbeitszeit & Budgetierung – Zeiterfassung
Frage: Warum soll ich meine Arbeitszeit in den Bereichen Schule, Zusammenarbeit und Weiterbildung erfassen?
Antwort: Die Pensenvereinbarung mit deiner Schulleitung ist im Grunde das Jahresbudget deiner Arbeitszeit. Sie legt fest, wie viele Stunden du für Bereiche wie Unterricht, Zusammenarbeit, Schulentwicklung oder Weiterbildung einsetzen kannst.
Indem du deine Arbeitszeit regelmässig erfasst, erkennst du frühzeitig, ob deine Stunden realistisch sind oder ob du Gefahr läufst, deutlich mehr zu arbeiten als vereinbart. So kannst du rechtzeitig mit deiner Schulleitung besprechen, wie mit einem allfälligen Mehraufwand umgegangen wird.
Wenn du willst, zeigen wir dir, wie du deine Stunden sinnvoll dokumentieren und Gespräche mit der Schulleitung gezielt vorbereiten kannst. Als ZLV-Mitglied erhältst du dazu kostenlose Unterstützung.
Arbeitszeit & Budgetierung – Mehrarbeit
Frage: Ich merke Mitte Schuljahr, dass die Stunden, die ich für Schulkonferenzen von der Schulleitung erhalten habe, nicht reichen werden. Was soll ich tun?
Antwort: Sprich das möglichst früh bei deiner Schulleitung an. Beschreibe, wie sich die Situation entwickelt hat und wie viel Mehrarbeit du absehen kannst. So kann die Schulleitung noch vor dem Entstehen von Überzeit entscheiden, ob zusätzliche Stunden gesprochen werden oder ob du gewisse Sitzungen ausnahmsweise auslassen darfst.
Solche Gespräche können heikel sein – wir helfen dir gerne, sie vorzubereiten oder deine Argumentation zu strukturieren. Gut zu wissen: Als ZLV-Mitglied beraten wir dich kostenlos.
Arbeitszeit & Budgetierung – Pensenvereinbarung bei Teilzeitanstellung
Frage: Ich arbeite zu 40%. Muss ich trotzdem an allen schulinternen Weiterbildungen teilnehmen?
Antwort: Das wird in deiner Pensenvereinbarung geregelt, die theoretisch jeweils bis Ende März des Vorjahres von deiner Schulleitung mit dir besprochen werden müsste. Wenn dir für die Teilnahme an Weiterbildungen die entsprechenden Stunden im Pensum gutgeschrieben werden, bist du verpflichtet, daran teilzunehmen.
Falls du aber weniger Stunden dafür erhältst, kannst du mit der Schulleitung eine individuelle Regelung finden. Wir unterstützen dich gerne dabei, zu prüfen, ob dein Pensum fair abgebildet ist. Als ZLV-Mitglied erhältst du diese Beratung kostenlos.
MAB & Arbeitszeugnisse – Schlechtes Arbeitszeugnis
Frage: Mein Arbeitszeugnis wirkt sehr knapp und nicht besonders positiv. Kann ich das überprüfen lassen?
Antwort: Ja, unbedingt. Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Bestandteil deiner beruflichen Zukunft – es sollte aktuell, vollständig, wohlwollend und sachlich korrekt sein.
Unsere Fachperson für Arbeitszeugnisse prüft dein Zeugnis auf Formulierungen, Vollständigkeit und mögliche Verbesserungen. Du erhältst konkrete Empfehlungen, wie du Anpassungen verlangen kannst. Für ZLV-Mitglieder ist dieser Service kostenlos.
MAB & Arbeitszeugnisse - Schlechte MAB-Beurteilung
Frage: Wann kann ich eine MAB-Beurteilung anfechten oder ändern lassen?
Antwort: Ist die Lehrperson mit der Beurteilung durch die Schulleitung nicht einverstanden, kann sie eine schriftliche Stellungnahme zur Beurteilung oder zu einzelnen Punkten der Beurteilung verfassen und dies auf dem Beurteilungsdokument vermerken. Diese Stellungnahme wird neben den Beurteilungsunterlagen im Personaldossier der Gemeinde abgelegt.
Solltest du mit deiner Beurteilung nicht einverstanden sein, kannst du zudem ein Gespräch mit der nächsthöheren vorgesetzten Stelle im Sinne einer Anhörung verlangen. Das Gespräch hat jedoch nicht die Funktion einer Neubeurteilung oder eines Rekurses.
Ein MAB-Bericht oder eine Beurteilung kann grundsätzlich nicht angefochten werden. Wenn dir hingegen aufgrund der Beurteilung die Lohnentwicklung verweigert wird, kannst du gegen diese vorgehen. Auch bei einer unrechtmässigen oder missbräuchlichen Kündigung hast du das Recht, Einsprache zu erheben oder Klage einzureichen.
Hat ein MAB-Bericht bei dir zu einer Kündigung oder einer ausbleibenden Lohnentwicklung geführt, unterstützen wir dich gerne dabei, dies zu prüfen, das Vorgehen zu planen und – falls nötig – weitere Schritte einzuleiten. ZLV-Mitglieder erhalten auch hier kostenlose rechtliche und fachliche Beratung.