Für im Schuldienst stehende Lehrpersonen, deren Stufen-, Fach- oder städtischen Interessen durch eine ZLV-Sektion wahrgenommen werden oder deren Stufen- oder Fachorganisation sich dem ZLV angeschlossen hat.
Wer in einer Stadt unterrichtet, für welche eine ZLV-Sektion besteht, wird automatisch mit der Aufnahme in die Stufen- bzw. Fachsektion des ZLV in die entsprechende städtische ZLV-Sektion aufgenommen.