FAQ aus der Beratungsstelle: Kann ich eine schlechte MAB-Beurteilung anfechten?

In unserer Beratungsstelle werden häufig ähnliche Fragen gestellt, weil viele Lehrpersonen vergleichbare Themen beschäftigen. Wir haben die häufigsten Fragen in einem FAQ gesammelt und stellen jeden Monat eine Frage daraus vor. Dieses Mal: Ob du gegen eine schlechte MAB-Beurteilung etwas tun kannst.

Frage: Wann kann ich eine MAB-Beurteilung anfechten oder ändern lassen?

Antwort: Bist du als Lehrperson mit der Beurteilung durch die Schulleitung nicht einverstanden, kannst du eine schriftliche Stellungnahme zur Beurteilung oder zu einzelnen Punkten der Beurteilung verfassen und dies auf dem Beurteilungsdokument vermerken. Diese Stellungnahme wird neben den Beurteilungsunterlagen im Personaldossier der Gemeinde abgelegt.

Solltest du mit deiner Beurteilung nicht einverstanden sein, kannst du zudem ein Gespräch mit der nächsthöheren vorgesetzten Stelle im Sinne einer Anhörung verlangen. Das Gespräch hat jedoch nicht die Funktion einer Neubeurteilung oder eines Rekurses.

Ein MAB-Bericht oder eine Beurteilung kann grundsätzlich nicht angefochten werden. Wenn dir hingegen aufgrund der Beurteilung die Lohnentwicklung verweigert wird, kannst du gegen diese vorgehen. Auch bei einer unrechtmässigen oder missbräuchlichen Kündigung hast du das Recht, Einsprache zu erheben oder Klage einzureichen.

Hat ein MAB-Bericht bei dir zu einer Kündigung oder einer ausbleibenden Lohnentwicklung geführt, unterstützen wir dich gerne dabei, dies zu prüfen, das Vorgehen zu planen und – falls nötig – weitere Schritte einzuleiten. ZLV-Mitglieder erhalten hier kostenlose rechtliche und fachliche Beratung.

 

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Datum

18.05.2026