FAQ aus der Beratungsstelle – interne Weiterbildungen trotz Teilzeitpensum?

In unserer Beratungsstelle werden häufig ähnliche Fragen gestellt, weil viele Lehrpersonen vergleichbare Themen beschäftigen. Wir haben die häufigsten Fragen in einem FAQ gesammelt und stellen jeden Monat eine Frage daraus vor. Dieses Mal: Ob du an sämtlichen schulinternen Weiterbildungen teilnehmen musst, obwohl du Teilzeit angestellt bist. 

Frage: Ich arbeite zu 40%. Muss ich trotzdem an allen schulinternen Weiterbildungen teilnehmen?

 

Antwort:

Das wird in deiner Pensenvereinbarung geregelt, die theoretisch jeweils bis Ende März des Vorjahres von deiner Schulleitung mit dir besprochen werden müsste. Wenn dir für die Teilnahme an Weiterbildungen die entsprechenden Stunden im Pensum gutgeschrieben werden, bist du verpflichtet, daran teilzunehmen.

Falls du aber weniger Stunden dafür erhältst, kannst du mit der Schulleitung eine individuelle Regelung finden. Wir unterstützen dich gerne dabei, zu prüfen, ob dein Pensum fair abgebildet ist. Als ZLV-Mitglied erhältst du diese Beratung kostenlos.

 

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Datum

23.02.2026