Der vom Kantonsrat mit einer deutlichen Mehrheit abgesegnete Berufsauftrag und die damit verbundenen Änderungen im Lehrpersonalgesetz stellen für den Moment eine gute Grundlage für die Praxis dar. Die Forderungen des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbands (ZLV) sind zumindest teilweise umgesetzt worden. Die Funktion der Klassenlehrperson wird mit 100 Stunden angerechnet. Gefordert hatte der ZLV 120 Stunden. Die Anrechnung pro Lektion liegt mit 58 Jahresstunden immerhin höher als in den ersten Versionen. Die Argumente der Lehrpersonenverbände fanden offenbar Gehör. Mittelfristig wird sich der ZLV dafür einsetzen, dass der Faktor auf 65 Jahresstunden erhöht wird, wie dies auch der Landesverband LCH fordert.
Im Sinne einer fortschrittlichen Work Life Balance begrüsst der ZLV zudem, dass die Lehrpersonen einen Teil ihrer Arbeitszeit erfassen müssen. Allerdings muss im Gegenzug auch die Möglichkeit bestehen, Überzeit zu kompensieren, wie dies in der kantonalen Verwaltung möglich ist. Dafür wird sich der ZLV weiterhin einsetzen. Im Kern ist der neue Berufsauftrag allerdings nur eine organisatorische Massnahme und kein Entlastungsprogramm.
Immerhin hat die Politik heute Morgen die Mehrbelastung der Lehrpersonen explizit anerkannt. Der ZLV ist deshalb zuversichtlich, dass konkrete Entlastungsschritte in den nächsten Jahren eine Chance haben. Dazu muss der Kanton allerdings bereit sein, die für den heute genehmigten Berufsauftrag geltende Maxime der Kostenneutralität in Frage zu stellen. Qualität – und damit die Zukunft der Bildungsnation Schweiz – hat ihren Preis.