Die betroffenen Lehrpersonen sollen immer eine Schutzmaske tragen – und es soll ihnen eine Plexiglasscheibe zur Verfügung gestellt werden, wenn sie dies wünschen. Ausserdem muss ihnen zusätzliches Reinigungs- und Desinfektionsmaterial zugänglich sein. Weiter müssen alle erwachsenen Personen ebenfalls eine Schutzmaske tragen, wenn sie mit der besonders gefährdeten Lehrperson zu tun haben – auf Sekundarschulstufe gilt dies auch für die Schülerinnen und Schüler, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das entsprechende Leitungszirkular finden Sie hier.
Für den ZLV hat der Schutz gesundheitlich besonders gefährdeter Lehrpersonen oberste Priorität. Der Verband fordert, betroffene Lehrpersonen sofort vom Präsenzunterricht freizustellen, wenn die Schule einen erhöhten Schutz nicht gewährleisten kann oder sich dieser aufgrund ärztlichen Attests oder neuer Erkenntnisse als unzureichend erweist. Der Lohnanspruch bleibt dabei selbstverständlich bestehen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.