Der laute Protest unter anderem vom LCH und von SekZH zeigten Wirkung. Die drei Grundsätze lauten:
- Offene Lehrstellen werden frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben.
- Lehrverträge werden frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen.
- Lehrverträge werden frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigt.
Zu den Verbundpartnern der Berufsbildung gehören unter anderem die Schweizerische Konferenz der Berufsbildungsämter, die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmer-Verbände. Das Commitment wird auch von privaten Anbietern von Lehrstellenportalen mitgetragen.
► Zum Commitment der Verbundpartner