Vaterschaftsurlaub

Der ZLV begrüsst den Entscheid des Regierungsrates, den Vätern zehn Tage Vaterschaftsurlaubs mit vollem Lohn zu bezahlen. Unverständlich ist für den Verband hingegen, dass die Lehrer keinen Anspruch auf einen unbezahlten Vaterschaftsurlaub von einem Monat haben sollen, wie das übrige Staatspersonal.

Wie der Regierungsrat am 8. April 2021 bekanntgab, ist die Lehrpersonalverordnung nun um die Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub ergänzt worden und in Kraft. Der ZLV bemängelte in der Vernehmlassung, dass eine Umsetzung der rechtlichen Grundlagen nicht schon auf den Jahresbeginn hin erfolgt war. Nun darf immerhin festgestellt werden, dass die endlich erlassenen Regeln rückwirkend per 1. Januar 2021 gelten.

Der ZLV begrüsst den Entscheid des Regierungsrates, den Vätern zehn Tage Vaterschaftsurlaubs mit vollem Lohn zu bezahlen. Unverständlich ist für den Verband hingegen, dass die Lehrer keinen Anspruch auf einen unbezahlten Vaterschaftsurlaub von einem Monat haben sollen, wie das übrige Staatspersonal. Eine Begründung für diese Ungleichbehandlung fehlt in der regierungsrätlichen Begründung unverständlicherweise. Der ZLV wird diese nun nachfordern und danach weitere Schritte prüfen.

Datum

08.04.2021