Stimmt Ihre Lohneinstufung?

Eine falsche Lohneinstufung durch das VSA, insbesondere nach einem Anstellungsunterbruch, führt immer wieder zu erheblichen Lohnnachteilen für Lehrpersonen.

Bei der Lohneinstufung von Lehrpersonen legt die Lehrpersonalverordnung fest, dass die bisherige Lohnstufe übernommen wird, wenn die betreffende Lehrperson innert drei Jahren und einem Tag wieder in den Schuldienst eintritt. Dies kann unter Umständen zu einer unzulässigen Ungleichbehandlung und zu erheblichen Lohneinbussen führen. Der ZLV empfiehlt Lehrpersonen, die einen Unterbruch in der Anstellung von weniger als drei Jahren hatten und sich wieder beim Kanton Zürich anstellen lassen, die Einstufung genau zu prüfen und im Zweifelsfall die Einstufung anzufechten.


Die ZLV-Beratungsstelle hat in Zusammenarbeit mit Educatio ein Kompetenzzentrum «Lohneinstufungs-Überprüfung» eingerichtet und bietet eine professionelle Lohnstufenüberprüfung an. Für Mitglieder des ZLV wird dafür ein Teil der Kosten übernommen.

Datum

25.08.2021