Repetitives Testen im Kanton Zürich

Ab sofort können Unternehmen und Organisationen im Kanton Zürich ihre Belegschaft nach dem neuen, vom Bundesrat beschlossenen System repetitiv testen lassen. Auch Schulen können sich für das repetitive Testen anmelden.

Die Gesundheitsdirektion hat in den letzten Wochen zusammen mit der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und den Zürcher Wirtschaftsverbänden intensiv an einer Lösung gearbeitet, welche den unterschiedlichen Begebenheiten in den Unternehmen gerecht wird und eine möglichst einfache Abwicklung ermöglicht. Die Tests sind für die Unternehmen kostenlos. Arbeitnehmende von Firmen, die teilnehmen, werden unter gewissen Voraussetzungen von der Quarantänepflicht befreit. Auch Schulen können sich für das repetitive Testen anmelden.

Damit erfüllt der Kanton eine der Forderungen des ZLV zumindest teilweise. An den Schulen im Kanton Zürich soll wie in den vergangenen Monaten ein strenges Ausbruchstesten weitergeführt werden. Neu können die Schulen auch repetitive Tests einsetzen, wenn sie das wollen. Für die Volksschule entscheiden die Gemeinden, ob ihre Schulen an den repetitiven Tests teilnehmen.

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Datum

29.03.2021