Lehrpersonen schützen, damit Schulen offen bleiben können

Damit die Schulen offen bleiben, stellt der ZLV Forderungen, wie die Lehrpersonen während des Unterrichts geschützt werden können.

Seit Montag, 25. Januar 2021 gilt im Kanton Zürich an den Schulen eine Maskenpflicht ab der 4. Klasse. Der ZLV kann diesen Schritt angesichts der neusten Entwicklungen in der Corona-Pandemie nachvollziehen. Das Ziel bleibt, die Schulen weiterhin möglichst offen halten zu können. Der ZLV findet dies wichtig und richtig und unterstützt daher die verfügten Massnahmen.

Für offene Schulen braucht es jedoch gesunde Lehrpersonen. Der ZLV fordert deshalb vom Kanton weitere Vorgaben zum Schutz der Lehrpersonen. So sollen diesen FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden, und in allen Schulräumen soll die Raumluftqualität permanent überwacht werden. Wo nötig müssen die Schulgemeinden dann Luftfilter oder Lüftungen installieren. Eine weitere wichtige Massnahme ist aus Sicht des ZLV ein besseres Testen von Schülerinnen und Schülern. Bisher wurden Kinder kaum getestet, weshalb ihre Rolle und die Rolle der Schulen in der Pandemie immer noch unklar ist. Schliesslich fordert der ZLV, dass sich Lehrpersonen prioritär impfen lassen können – nach den Personen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko, ihren Angehörigen und dem Pflegepersonal.

Datum

26.01.2021