Die Geschäftsleitung des ZLV informiert

Für den ZLV war es in der MAB-Thematik stets von Bedeutung, das Verfahren schlanker und weniger zeitaufwändig zu gestalten. Zentral dabei war beispielsweise eine zweistufige Beurteilungsskala mit erfüllt oder nicht erfüllt.

Doch solche grundsätzlichen Anpassungen waren im vergangenen Prozess nicht möglich, weil es lediglich um Anpassungen von neuen Gesetzesvorgaben ging. Deshalb ist das neue Verfahren nun einer kritischen Überprüfung auf allen Ebenen zu unterziehen. Die Verbände treffen sich anfangs März 2022 auf dem Volksschulamt zu einem ersten Austausch, wo es darum gehen wird, gemachte Erfahrungen auszuwerten und über allfällige Anpassungen zu befinden.

 

Melde dich deshalb mit deinen positiven oder/und negativen Erfahrungen zum neuen Verfahren direkt bei dani.kachelnoSpam@zlv.noSpamch, damit der ZLV die Stimme der Lehrpersonen gezielt einbringen kann. Ob es für eine allseits zufriedenstellende MAB weitere Gesetzesänderungen brauchen wird, werden die Erfahrungen zeigen.

Datum

02.11.2021