Dank deiner Mitgliedschaft gut versichert - auch wenn's kracht

Unfälle im Schulalltag sind schnell passiert – ob auf dem Weg ins Schwimmbad, im Tram oder beim Klettern in der Pause. Und manchmal läuft etwas schief, obwohl du eigentlich alles richtig machen wolltest. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet?

In der Regel haftet die Gemeinde für Schäden, welche ihre Angestellten in Ausübung amtlicher Verrichtungen einem Dritten widerrechtlich zufügen. Dies gilt jedoch nicht, wenn dir als Lehrperson Grobfahrlässigkeit vorgeworfen wird. Als ZLV-Mitglied bist du auch in solchen Fällen auf der sicheren Seite. Mit der fristgerechten Bezahlung deines Mitgliederbeitrags bist du automatisch bei Grobfahrlässigkeit versichert – und damit auch dann geschützt, wenn dir ein schwerer Fehler angelastet wird.

 

Was bedeutet „Grobfahrlässigkeit“?


Grobfahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand grundlegende Vorsichtsregeln missachtet – also etwas tut oder unterlässt, das jedem vernünftigen Menschen in der gleichen Situation als riskant hätte auffallen müssen.
Ein Beispiel aus dem Schulalltag: Eine Lehrperson führt eine Klasse ohne geeignete Ausrüstung und ohne Handy auf einen anspruchsvollen Bergweg.

 

Dein Vorteil als ZLV-Mitglied
  • Du bist beruflich haftpflichtversichert, auch bei Grobfahrlässigkeit.
  • Der Schutz gilt automatisch, sobald dein Mitgliederbeitrag bezahlt ist.
  • Er umfasst auch strafrechtliche Verfahren, wenn du im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit zur Verantwortung gezogen wirst.

 

Warum das wichtig ist


Auch mit Erfahrung und Umsicht kann im Schulalltag etwas passieren. Wenn dir dann ein Fehler vorgeworfen wird, kann das belastend sein. Mit der ZLV-Haftpflichtversicherung bist du in solchen Fällen abgesichert und musst dir keine Sorgen um rechtliche oder finanzielle Folgen machen.

 

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Datum

22.10.2025