Berufsauftrag für Lehrpersonen: Kompromiss im Kantonsrat sichert die Qualität der Volksschule
Der Zürcher Kantonsrat hat heute Montag den Kompromissvorschlag seiner Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) für den Berufsauftrag der Lehrpersonen in zweiter Lesung mit 90 zu 87 Stimmen bestätigt. Der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrverband (ZLV) ist mit diesem Resultat zufrieden und dankt den unterstützenden Parteien. Der ZLV hat sich seit Jahren intensiv für einen solchen Schritt eingesetzt. Der Verband ersucht die Gegner des Kompromisses, für eine funktionsfähige und starke Volksschule auf ein Referendum zu verzichten.
Medienmitteilung vom 2. März 2026
Mit der nun definitiv angenommenen Lösung wird im Berufsauftrag voraussichtlich ab Schuljahr 2027 / 2028 ein Lektionenfaktor von 59 Stunden (bisher 58) verrechnet. Die Pauschale für Lehrpersonen beträgt 160 Stunden (bisher 100).
Struktureller Fehler im Berufsauftrag korrigiert
Weshalb ist diese Verbesserung gerechtfertigt? Der Berufsauftrag wurde bei der Einführung 2017 so ausgestaltet, dass die Lehrpersonen ihre Aufgaben in der dafür zur Verfügung gestellten Zeit gar nicht erledigen können. Eine Zürcher Lehrperson leistet heute deshalb im Schnitt 8 Wochen unbezahlte Überzeit. Mit dem 2025 vorgelegten KBIK-Kompromissvorschlag wird der strukturelle Fehler im Berufsauftrag teilweise korrigiert. Der ZLV ist mit diesem Resultat zufrieden. Der Verband anerkennt, dass weitere Schritte finanzpolitisch nicht tragbar wären.
Anerkennung der realen Situation
ZLV-Präsidentin Lena Fleisch sagt: «Die Verbesserung des Berufsauftrags stellt für die Lehrpersonen eine Anerkennung der realen Situation und ihrer geleisteten Arbeit dar. Für uns Lehrpersonen ist zentral, dass aus den Lippenbekenntnissen nun Taten geworden sind.» Der ZLV dankt den Parteien SP, Grüne, GLP, AL und EVP sowie den Kantonsrätinnen und -räten, die ihre Verantwortung für die Qualität der Volksschule wahrgenommen haben.

Es geht um die Qualität der Schule und um Fairness gegenüber den Angestellten
In der Diskussion zum Berufsauftrag brachte die gegnerische Seite hauptsächlich finanzielle Argumente ein. Auf übergeordneter Ebene hiess es, die Mehrkosten seien für die Gemeinden nicht tragbar. Auf individueller Ebene wurde eingebracht, die Löhne der Zürcher Lehrpersonen seien bereits hoch. Beide Zugänge sind aus Sicht des ZLV falsch und zu kurz gedacht:
- Der ZLV anerkennt, dass die Bildungskosten das Budget einer Gemeinde wesentlich prägen. Doch es wäre falsch, die Verbesserung des Berufsauftrags auf diese Perspektive zu reduzieren. Vielmehr geht es darum, dass der verbesserte Berufsauftrag die Qualität der Volksschule sicherstellt. Es handelt sich um eine Investition in die Zukunft.
- Mit der Verbesserung des Berufsauftrags nehmen Kanton und Gemeinden endlich ihre Verantwortung als Arbeitgebende der Lehrpersonen wahr und sorgen für faire Anstellungsverhältnisse. Es wird nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Lehrpersonen bis zu zwei Arbeitsmonate gratis Überzeit leisten. «Auf dieser Basis die Lehrerlöhne zu kritisieren, ist unredlich – es geht einzig darum, dass die Lehrerinnen und Lehrer wie andere Angestellte faire Arbeitsbedingungen erhalten», sagt Lena Fleisch.
Wie in der Diskussion klar wurde, erwägt der Verband der Gemeindepräsidien, gegen den Beschluss des Kantonsrats das Referendum zu ergreifen. Der ZLV ersucht den Verband und die einzelnen Gemeinden, auf diesen Schritt zu verzichten. Er appelliert an die Gemeinden, ihre Verantwortung als Arbeitgebende der Lehrpersonen wahrzunehmen. «Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Volksschule stark bleibt und die Kinder und Jugendlichen eine gute Startposition in eine immer anspruchsvollere Welt erhalten», sagt ZLV-Präsidentin Lena Fleisch. Ein Referendum gegen den Berufsauftrag würde diese Ziele gefährden.
Erläuterung: Arbeitszeitpauschale
Die Arbeitszeitpauschale für die im Schulalltag sehr wichtigen Klassenlehrpersonen setzt die Zahl der Stunden fest, die einer Klassenlehrperson an ihre Jahresarbeitszeit von netto 1890 Stunden für eine Vollzeitstelle (das entspricht einer 42-Stunden-Woche, wie bei anderen kantonalen Angestellten) angerechnet werden. Diese Zeit braucht eine Klassenlehrperson über das Jahr verteilt für Elterngespräche und -kontakte, für die Organisation von Ausflügen und Klassenlagern, die Vorbereitung von Schulprojekten, die Vermittlung bei Konflikten und für viele andere Aufgaben. Die Regierung wollte die Arbeitszeitpauschale der Klassenlehrpersonen nur von 100 auf 120 Stunden pro Jahr erhöhen. Mit 160 Stunden wird für die Klassenlehrpersonen eine merkbare Verbesserung resultieren.
Erläuterung: Lektionenfaktor
Der Lektionenfaktor legt die Zahl der Stunden fest, die einer Lehrperson pro Lektion im Stundenplan an die Jahresarbeitszeit angerechnet werden. Unterrichtet sie zum Beispiel 20 Lektionen pro Woche, werden ihr mit dem heutigen Lektionenfaktor 20x58 Stunden angerechnet – also 1160 Stunden. Die Regierung wollte den Lektionenfaktor bei 58 Stunden belassen. Zusammen mit der Erhöhung der Arbeitszeitpauschale für die Klassenlehrpersonen erachtet der ZLV den Lektionenfaktor von 59 Stunden als tragbaren Kompromiss.
Weitere Informationen zum Thema Berufsauftrag: www.zlv.ch/ba
Für Nachfragen der Medien: Lena Fleisch, Präsidentin ZLV, lena.fleisch@zlv.ch, 044 317 20 52
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