Mitgliedschafts-Bestimmungen

LCH-Mitgliedschaft

Amtierende Lehrpersonen gehören als ZLV-Mitglieder gleichzeitig einer der Stufen- oder Fachorganisationen sowie dem schweizerischen Dachverband LCH an.

Stadtsektionen

Mitglieder, die in den Städten Zürich und Winterthur unterrichten, werden automatisch auch Mitglied der entsprechenden städtischen Lehrerinnen- und Lehrersektion, welche besondere Aufgaben auf kommunaler Ebene erfüllen.

Einzelmitglieder

Wer nicht an der Volksschule oder dem Kindergarten unterrichtet, kann Einzelmitglied des ZLV/LCH werden.

Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge sind nach Stufenzugehörigkeit und Pensum abgestuft.

Für Stellenlose, Studierende, Pensionierte und Passivmitglieder gilt ein Sockelbetrag von 100 Franken pro Jahr (zuzüglich allfällige Beiträge der Stufen- und Fachorganisationen oder städtischen Sektionen).

Wer nach dem 1. Februar beitritt, zahlt für das restliche Verbandsjahr (bis Ende Juli) nur noch die Hälfte des Mitgliederbeitrags. Und wer nach dem 1. Mai beitritt, ist für den Rest des Verbandsjahres vom Beitrag befreit (Verbandsjahr beginnt im August).

Paarrabatt

Mitgliederpaare, die im gleichen Haushalt wohnen, können auf die Zustellung eines «ZLV-Magazins» verzichten. Ordentliche Mitglieder erhalten dafür eine Beitragsreduktion von 50 Franken.

Berufseinsteiger/-innen

Berufseinsteiger/-innen, die in den Lohnstufen 1 bis 3 eingereiht sind, erhalten gegen Nachweis eine Beitragsreduktion von 100 Franken pro Jahr.

Mitglieder der VPOD-Sektion Zürich Lehrberufe

Für Mitglieder der VPOD-Sektion Zürich Lehrberufe gelten besondere Bestimmungen (bitte auf den Sekretariat erfragen).

In Ausbildung stehende Lehrpersonen

Bis zum Abschluss Ihrer Ausbildung als Lehrperson bietet Ihnen der ZLV, wie auch alle angeschlossenen Mitgliedorganisationen, eine Gratismitgliedschaft an.

Sie profitieren während dieser Zeit von allen unseren Dienstleistungen (ausgenommen der Beratung). 
 

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