Hilfskasse


Sinn und Zweck

Die Genossenschaft Hilfskasse ist eine seit 1951 bestehende, von Gewerkschaften und Verbänden unabhängige Selbsthilfeorganisation der zürcherischen Volksschullehrkräfte. Zweck der Hilfskasse ist es, aus dem Vermögensertrag und den Mitgliederbeiträgen in Not geratene, aktive oder pensionierte Lehrpersonen der Zürcher Volksschule und deren Angehörige oder Hinterbliebene zu unterstützen. Solidarität verbindet Junge und Alte, Gesunde und Kranke,
Starke und Schwache!

Mehr über die Geschichte der Genossenschaft Hilfskasse

Mitgliedschaft

Alle Lehrpersonen der Zürcher Volksschule können der Hilfskasse beitreten. Mit nur Fr. 10.- Mitgliederbeitrag / Jahr sind Sie dabei und zeigen Ihre Solidarität! Für die administrative Adressverwaltung und den Einzug des Mitgliederbeitrages ist der ZLV verantwortlich.

Vorgehen bei Unterstützungsgesuchen

Wenden Sie sich an die Präsidentin oder an ein anderes Vorstandsmitglied. Nach einem ersten Kontakt reichen Sie ein schriftliches Gesuch ein, das im Normalfall an einer ordentlichen Vorstandssitzung behandelt werden muss. Ein oder zwei Vorstandsmitglieder werden Sie begleiten und betreuen. Alle Vorstandsmitglieder unterstehen der Schweigepflicht.
Auch Nichtmitglieder können sich an die Hilfskasse wenden, sofern sie eine Anstellung als Volksschullehrperson in einer Zürcher Gemeinde haben oder hatten oder deren nächste Familienangehörige oder Hinterbliebene sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Unterstützung besteht nicht.

Nächste Delegiertenversammlung 13. Juni 2012

 
Liste der Delegierten aus den Lehrpersonenkonferenzen


Dokumente, die Sie unter "Download" einsehen können:

Statuten

 


Nächste Vorstandssitzungen

9. November 2011

7. März 2012

13. Juni 2012

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